Um die Anforderungen an die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW einhalten zu können, findet unser Hallentraining weiterhin unter „2G PLUS“-Bedingunen statt. Das Training auf dem Außengelände kann nach wie vor unter „2G“-Bedingungen stattfinden.
Das Genesenen-Zertifikat ist nun nur noch 90 Tage ab Bescheinigung des positiven PCR Tests gültig (vormals: 180 Tage)!
Außerdem haben wir uns für folgende Regeln entschieden:
Obwohl wir als Sportverein anstelle eines offiziellen Testnachweises (s.u.) nun auch einen bei uns vor Ort durchgeführten Selbsttest akzeptieren dürften, haben wir (Trainingsaufsichten & Vorstand) uns dagegen entschieden: Wir akzeptieren weiterhin nur offizielle Testnachweise oder den Nachweis einer Booster-Impfung!
Während des Hallentrainings ist ab sofort mindestens eine medizinische Maske (wir empfehlen aber eine FFP-2 Maske) mitzuführen!
Diese Maske ist immer dann zu tragen, wenn man nicht mit dem Bogen an der Schießlinie steht und schießt.
(Also beim Betreten & Verlassen der Halle, Bogen Auf- & Abbauen, Pfeile holen (!!!) , Pause machen, …)
2G PLUS – Um Zugang zu einer 2G PLUS – Veranstaltung zu haben, muss man mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Geimpft PLUS Getestet – Als vollständig geimpft gilt man ab 2 Wochen nach der 2. Impfung PLUS der offizielle Nachweis über ein negatives Testergebnis: Schnelltest nicht älter als 24h oder PCR-Test nicht älter als 48h.
- Geimpft PLUS Geboostert – Mit dem Tag der Booster-Impfung (= 3. Impfung!) entfällt die Testpflicht. Wir empfehlen jedoch trotzdem weiterhin regelmäßig die kostenlosen Bürgertests wahrzunehmen!
- Genesen PLUS Getestet – Vorraussetzung für ein Genesenen-Zertifikat ist der offizielle Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage zurück liegen muss, aber nicht älter als 90 Tage sein darf PLUS der offizielle Nachweis über ein negatives Testergebnis: Schnelltest nicht älter als 24h oder PCR-Test nicht älter als 48h.
- Genesen PLUS Geboostert – Mit dem Tag der Booster-Impfung (= 3. Impfung!) entfällt die Testpflicht. Wir empfehlen jedoch trotzdem weiterhin regelmäßig die kostenlosen Bürgertests wahrzunehmen!
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind mit Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Bei sportlichen, musikalischen oder schauspielerischen Aktivitäten gelten auch 16- und 17-jährige Schülerinnen und Schüler wie Geimpfte und Genesene. Ansonsten gelten Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren als Getestete, da sie grundsätzlich an den verbindlichen Schultestungen teilnehmen.
(Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/nachweis-getestete-geimpfte-genesene-100.html )